Einführung einer Verwaltungsgebühr

19. 01. 2022

In der letzten Mitgliederversammlung wurde beschlossen, dass ab dem 1.1.2022 eine einmalige Verwaltungsgebühr von 5 Euro für jeden neuen Antrag anfällt.

Die Gründe für diese einmal anfallenden Kosten liegen u.a. im Aufwand beim Anlegen neuer Mitglieder und bei den Kosten für anfallende Rücklastschriften.

 

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